Kaffeebecher, Nudelschalen, Menüboxen – die Bilder kennt jeder: überfüllte Mülleimer vor Cafés, weggeworfene To-go-Verpackungen auf Parkbänken. Allein in Deutschland fallen laut Umweltbundesamt jährlich rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen an.Die guten Neuigkeiten: Sowohl der Gesetzgeber als auch immer mehr Unternehmen nehmen das Problem ernst – und handeln. Doch leider längst nicht alle!
Was sind nachhaltige Verpackungsalternativen?
Nachhaltigkeit bei Verpackungen bedeutet vor allem eines: Reduzierung. Weniger Material, weniger Abfall, weniger Ressourcenverbrauch. Die wichtigsten Alternativen zu Einweg-Plastikverpackungen auf einen Blick:
Mehrwegbehälter und -becher aus Materialien wie Glas, Edelstahl, Keramik oder robustem Kunststoff können viele Male wiederverwendet werden. Durch die Wiederverwendung von Verpackungen wird der CO₂-Ausstoß deutlich verringert, da weniger Energie für Herstellung und Entsorgung benötigt wird.
Kunststofffreie Einwegverpackungen aus Pappe, Holz, Palmblatt oder Zuckerrohr (jeweils ohne Kunststoffbeschichtung) sind eine sinnvolle Übergangslösung, wo Mehrweg (noch) nicht umsetzbar ist.
Poolsysteme wie RECUP/REBOWL oder Vytal ermöglichen es Gastronomiebetrieben, sich einem überregionalen Netzwerk anzuschließen, bei dem Kunden ihre Behälter bei verschiedenen Partnerbetrieben zurückgeben können – unkompliziert und mit oder ohne Pfand.
Die gesetzliche Pflicht: Was § 33 VerpackG bedeutet
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Gastronomische Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen ihrer Kundschaft als Alternative zu Einwegverpackungen nun auch Mehrwegverpackungen anbieten. Die Mehrwegpflicht gilt für Betriebe mit einer Verkaufsfläche über 80 m² und mit mehr als 5 Beschäftigten.
Betroffen sind damit Restaurants, Cafés, Bistros, Kantinen, Imbissbetriebe, Tankstellen mit Gastronomieangebot – sowie Lieferdienste, die ebenfalls eine Mehrweg-Alternative anbieten und darüber informieren müssen.
Was gilt für kleinere Betriebe? Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 m² Verkaufsfläche brauchen keine eigene Mehrwegverpackung bereitzustellen. Sie sind aber verpflichtet, Speisen und Getränke auf Wunsch in Behälter zu füllen, die die Kundschaft selbst mitbringt, und müssen gut sichtbar auf diese Möglichkeit hinweisen.
Wichtig: Die Mehrweegalternative darf zu keinen schlechteren Konditionen angeboten werden und nicht teurer sein als dasselbe Produkt in der Einwegverpackung.
Unser Engagement: Wir setzen die Pflicht durch
Als gemeinnütziger Verein für Umweltbelange und Verbraucherschutz belassen wir es nicht bei der Information. Wir haben uns der aktiven Durchsetzung der Mehrwegangebotspflicht verschrieben und machen von unserem Recht als anerkannter Verbraucherschutzverein Gebrauch – das bedeutet: Wir fordern Konsequenzen ein, wo die gesetzlichen Vorgaben des § 33 VerpackG nicht eingehalten werden. Verbraucherinnen und Verbraucher, die in einem Betrieb kein Mehrwegangebot erhalten obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, können sich direkt an uns wenden. Wir prüfen den Sachverhalt und leiten bei Bedarf die notwendigen Schritte ein.
Gut für die Umwelt – gut fürs Unternehmen
Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Wer auf Mehrweg setzt, profitiert gleich auf mehreren Ebenen.
Kundenbindung und Image. Dreiviertel der befragten Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie erklärten, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeit ihre Kundenbindung erhöht – und 79 % der Verbraucher ändern ihr Kaufverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. Ein sichtbares Mehrwegangebot ist also kein Nice-to-have, sondern ein aktives Marketinginstrument.
Neue Zielgruppen erschließen. Gut durchdachte Mehrwegsysteme können neben den ökologischen Aspekten auch weitere Vorteile für Unternehmen bringen: langfristige Kosteneinsparungen, die Verbesserung des Markenimages und die Erschließung neuer Zielgruppen.
Rechtssicherheit. Wer die Mehrwegangebotspflicht konsequent umsetzt, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern positioniert sich als verantwortungsvoller Akteur – gerade in einer Zeit, in der regulatorischer Druck durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) weiter zunehmen wird.
Individualisierung als Chance. Individualisierte Mehrwegbecher und -behälter fördern nicht nur die Wiedererkennung und Kundenbindung, sondern tragen auch zur Reduzierung von Verwechslungen und Verlusten bei. Ein gebrandeter Mehrwegbecher wird zum wandelnden Markenträger.
Fazit: Pflicht als Chance begreifen
Die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 VerpackG ist kein bürokratisches Ärgernis, sondern eine Einladung zum Umdenken. Wer sie nicht nur als rechtliche Mindestanforderung versteht, sondern als strategische Entscheidung für Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit, wird belohnt – durch loyalere Kunden, ein stärkeres Markenimage und einen echten Beitrag zur Reduktion des Plastikmülls.
Der Weg zu weniger Einwegplastik beginnt nicht irgendwo – er beginnt beim nächsten Kaffee to go.
Sind Sie Gastronomiebetrieb und möchten wissen, ob Sie von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sind? Oder haben Sie als Verbraucher:in erlebt, dass ein Betrieb kein Mehrwegangebot bereitstellt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist? Melden Sie sich bei uns – gemeinsam machen wir Mehrweg zur gelebten Praxis.
Denn Umweltschutz funktioniert nur, wenn Regeln nicht nur auf dem Papier existieren.





